Geschichte
Der Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V., BPP e.V. wurde im Juni 2008 gegründet.
Der BPP e.V. ist ein Zusammenschluss von Personen, die über die Weiterbildung, Zertifizierung und Anerkennung als Psychosoziale Prozessbegleitung in der BRD verfügen.
Die Qualifikation dieser Profession entspricht den gesetzlichen Mindeststandards zur Psychosozialen Prozessbegleitung, wie sie auf der 85. Konferenz der Justizminister:innen erstmalig am 25. und 26. Juni 2014 verabschiedet wurden und wie sie im 3. Opferrechtsreformgesetz in Artikel 4 Gesetz über die Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) endgültig gesetzlich geregelt wurde (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2015, 2529).
Der Bundesverband bezeichnet sich als ein Berufsverband für Psychosoziale Prozessbelgeiter:innen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Weiter setzt er sich für Förderung bundeseinheitlicher Strukturen dieses Instruments, sowie für die Einhaltung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards ein.
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der eigenen professionellen Kompetenzen in diesem komplexen und herausfordernden Arbeitsfeld organisiert der Bundesverband jährlich ein Vernetzungstreffen, welches ein Forum für die Weiterbildung und den Austausch von Psychosozialen Prozessbegleiter:innen in der ganzen Republik bietet. Gleichzeitig dient das Treffen der Qualitätssicherung für die Ausübung der psychosozialen Begleitung, sowie der besseren Sichtbarkeit dieser besonderen Unterstützung verletzter Zeug:innen im Strafverfahren in unserer Gesellschaft.
Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) am 21.Dezember 2015 beschlossen. Das Gesetz sieht gemäß § 406g StPO erstmals den Rechtsanspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung für Verletzte von schweren Gewaltstraftaten vor. ( PsychPbG )