Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V.

Die Psychosoziale Prozessbegleitung

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist die professionelle Begleitung von Opfern schwerer Straftaten vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung.

Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren

 

Verletzte Zeug:innen im Strafverfahren haben das Recht auf eine qualifizierte und professionelle Begleitung vor, während und nach der Gerichts­verhandlung. Ausgehend von den Erfahrungen und Erlebnissen vieler Opfer von Straftaten, stellt der gesamte Verlauf eines Strafverfahrens i.d.R. - von der Entschei­dung, Anzeige zu erstatten bis hin zu einem rechtskräftigen Urteil - eine hohe Belastung für die Betroffenen dar. Daraus folgte, dass eine besondere Begleitung in Form einer professionellen Psychosozialen Prozessbegleitung notwendig sei. Diese Form der Begleitung umfasst eine qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung der Betroffenen mit dem Ziel eine dro­hende Sekundärviktimisierung durch ein Strafverfahren zu vermeiden.

Die vom BPP e.V. entwickelten Qualitätsstandards dienen dazu, verletzten Zeug:innen eine bundesweit einheitliche, qualitativ hochwertige und ver­lässliche Versorgung während eines Strafverfahrens, zu gewährleisten. Sie wurden entwickelt, um einen klaren Rahmen für die Durchführung und das Anforderungsprofil einer Psychosozialen Prozessbegleitung festzulegen, sowie Erfor­dernisse an die notwendigen institutionellen Rahmenbedingungen zu benen­nen. Das Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung soll dadurch für Verletzte, deren Bezugspersonen, die Strafverfolgungsbehörden, die Justiz und die Fachöffentlichkeit transparent und überprüfbar gemacht werden.

Wer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung?

 

Verletzte Zeug:innen von Straftaten (s.u.) die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren oder Menschen die eine besondere Schutzbedürftigkeit aufweisen. 

  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Dies umfasst u.a. sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
  • Straftaten gegen das Leben. Dies umfasst u.a. Mord, versuchter Mord und versuchter Todschlag.
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Dies umfasst u.a. schwere Körperverletzung und schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Dies umfasst u.a. Geiselnahme, Menschenhandel und Zwangsheirat.

Bei minderjährigen verletzten Zeug:innen besteht eine sog. Muss-Beiordnung der Psychosozialen Prozessbegleitung nach Antragstellung.

Bei erwachsenen verletzten Zeug:innen ist die Beiordnung Ermessensache und wird mit der Begründung einer Schutzbedürftigkeit der Person, vom jeweilgen Gericht oder der Staatsanwaltschaft beschieden. Vorab muss ebenfalls ein Antrag auf diese Form der Begleitung gestellt werden.

 

Wird die Beiordnung der Psychosozialen Prozessbegleitung für die verletzte Person beschieden, ist diese  kostenfrei.